Leichte Sprache

Einfache Sprache

Die Zwischenstufe zwischen Leichter Sprache und Standarddeutsch - für wen sie gemacht ist und wann sie reicht.

Leichte Sprache und Einfache Sprache werden im Alltag gleichgesetzt und meinen zwei verschiedene Dinge. Der Unterschied ist nicht akademisch: Er entscheidet darüber, wie viel Aufwand ein Text verursacht und wen er erreicht.

Die Unterschiede im Einzelnen

Leichte Sprache Einfache Sprache
Regelwerk festgelegt, überprüfbar Empfehlungen, keine verbindliche Liste
Satzbau ein Gedanke pro Satz, keine Nebensätze kurze Sätze, einfache Nebensätze erlaubt
Wortwahl nur bekannte Wörter, Fremdwörter immer erklärt gebräuchliche Wörter, Fachwörter sparsam
Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe vorgeschrieben keine formale Prüfung
Layout große Schrift, Bilder, viel Weißraum normales Layout
Textlänge deutlich länger als das Original ähnlich oder etwas länger
Zielgruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten breite Öffentlichkeit, geringere Lesekompetenz

Derselbe Inhalt in drei Stufen

Standarddeutsch: Aufgrund einer technischen Störung im Bereich der Signalanlagen kann es im Streckenabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Flughafen zu Verzögerungen im Betriebsablauf kommen.

Einfache Sprache: Wegen einer technischen Störung an den Signalen fahren die Züge zwischen Hauptbahnhof und Flughafen später. Wir arbeiten an einer Lösung.

Leichte Sprache: Es gibt ein Problem mit der Technik. Die Züge zwischen Hauptbahnhof und Flughafen fahren später. Wir wissen noch nicht, wie lange das dauert. Wir sagen Bescheid, wenn es wieder normal ist.

Die mittlere Fassung erreicht die meisten Menschen. Die untere erreicht zusätzlich diejenigen, für die auch „Verzögerungen im Betriebsablauf“ in vereinfachter Form noch zu viel wäre.

Wann welche Stufe

Einfache Sprache ist die richtige Wahl für allgemeine Informationsangebote - Websites, Broschüren, Produktinformationen, Kundenkommunikation. Sie senkt die Hürde erheblich, ohne den Umfang zu sprengen, und sie stört niemanden, der ohnehin gut liest.

Leichte Sprache ist die richtige Wahl, wenn Menschen mit Lernschwierigkeiten die ausdrückliche Zielgruppe sind, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder wenn es um Rechte, Anträge und Entscheidungen geht, die Menschen selbst treffen können sollen.

Für öffentliche Stellen des Bundes gilt eine Verpflichtung: Das Behindertengleichstellungsgesetz sieht Informationen in Leichter Sprache vor, die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung verlangt für öffentliche Websites Erläuterungen in Leichter Sprache.

Der praktische Weg

Für die meisten Angebote hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt:

  1. Das Hauptangebot in Einfacher Sprache schreiben. Das kostet wenig zusätzlichen Aufwand und verbessert die Verständlichkeit für alle.
  2. Die wesentlichen Inhalte zusätzlich in Leichter Sprache anbieten, klar auffindbar verlinkt und nach dem Regelwerk erstellt - einschließlich der Prüfung durch die Zielgruppe.

Was dabei nicht passieren sollte: die Fassung in Leichter Sprache auf eine Kurzzusammenfassung zusammenzustreichen. Ein Zugang, der weniger Information enthält, ist kein gleichwertiger Zugang.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Stufe brauche ich für meine Website?
Für die allgemeine Zielgruppe genügt in der Regel Einfache Sprache, weil sie mehr Inhalt in ein normales Layout bringt. Öffentliche Stellen sind daneben verpflichtet, wesentliche Informationen zusätzlich in Leichter Sprache anzubieten. Beides parallel ist der übliche Weg - Einfache Sprache als Standard, Leichte Sprache als eigener Bereich.
Gibt es ein verbindliches Regelwerk für Einfache Sprache?
Kein vergleichbar strenges wie bei Leichter Sprache. Es existieren Empfehlungen und Orientierungen, aber keine festgelegte Regelliste und keine vorgeschriebene Prüfung. Das macht die Stufe flexibler und zugleich weniger überprüfbar.
Kann ich einfach beide Fassungen anbieten?
Ja, und das ist der Normalfall bei größeren Angeboten. Wichtig ist, dass die Fassung in Leichter Sprache leicht auffindbar ist und inhaltlich nichts Wesentliches weglässt - eine stark gekürzte Fassung ist kein gleichwertiger Zugang.

Zuletzt überarbeitet am 14. August 2026.