Unterstützte Kommunikation

Wenn Sprechen nicht reicht, gibt es andere Wege

Rund eine halbe Million Menschen in Deutschland können sich nicht oder nur eingeschränkt über Lautsprache verständigen. Gebärden, Symbole, Kommunikationstafeln und Talker geben ihnen eine Stimme. Dieses Portal erklärt die Verfahren, ordnet sie ein und sagt, wo Sie Beratung finden.

Zur Einordnung

Warum dieses Portal makaton-deutschland.de heißt

Unter dieser Adresse stand bis 2019 der Verein MAKATON Deutschland e. V., der das britische Sprachförderprogramm Makaton im deutschsprachigen Raum bekannt gemacht hat. Der Verein befindet sich seit dem 6. April 2019 in Liquidation, die Seite lag seither brach.

Wir führen die Adresse als unabhängiges Informationsportal weiter. Wir sind kein Nachfolger des Vereins, gehören nicht zur Makaton Charity in Großbritannien und bieten weder Makaton-Kurse noch Makaton-Materialien an. Was wir tun: die Verfahren der Unterstützten Kommunikation verständlich erklären und dorthin verweisen, wo es Beratung und Material gibt.

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Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ab wann ist Unterstützte Kommunikation sinnvoll?
Sobald erkennbar ist, dass die Lautsprache nicht ausreicht, um sich zu verständigen. Auf ein Mindestalter oder auf Diagnostikergebnisse zu warten, kostet Zeit, in der ein Kind Sprache erwerben könnte. Unterstützte Kommunikation ersetzt das Sprechen nicht, sondern gibt es begleitend dazu.
Verhindert Gebärden, dass ein Kind sprechen lernt?
Nein. Diese Sorge hören Familien häufig, sie hält der Forschungslage nicht stand. Gebärden und Symbole nehmen den Druck aus der Situation, machen Sprache sichtbar und begleiten den Spracherwerb. Viele Kinder legen die Gebärden von selbst ab, sobald das gesprochene Wort verlässlich funktioniert.
Gibt es Makaton in Deutschland noch?
Als organisierte Struktur nicht mehr. Der Verein MAKATON Deutschland e. V. befindet sich seit dem 6. April 2019 in Liquidation, Kurse und Materialien werden über ihn nicht mehr angeboten. Das Prinzip aus Wort, Gebärde und Symbol lebt in deutschen Ansätzen wie GuK oder „Schau doch meine Hände an“ weiter.
Wer bezahlt einen Talker oder eine Kommunikationshilfe?
In der Regel die gesetzliche Krankenkasse, weil elektronische Kommunikationshilfen als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich gelten. Nötig sind eine ärztliche Verordnung, ein Erprobungsbericht und eine fachliche Begründung. Erstablehnungen sind häufig und mit einem gut begründeten Widerspruch oft zu korrigieren.